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  • TEILEn e.V.

Psychologie: Kleine Kinder kennen keine Gefahr



Was bedeutet das z.B. fürs Fahrradfahren?


Für die Sicherheit im Straßenverkehr ist entscheidend, ab welchem Alter Kinder in der Lage sind, Gefahren zu erkennen bzw. abzuwehren. Dabei kann man die Fähigkeiten von Kindern grob in vier Altersklassen einteilen.


Jünger als 6 Jahre

Kinder sind im Kindergartenalter kaum zu einer selbständigen Teilnahme am Straßenverkehr in der Lage. Sie sind zumindest teilweise auf die Hilfe von Erwachsenen angewiesen. 


Ab 6 Jahre


Etwa mit dem Beginn des 6. Lebensjahres entwickelt sich bei Kindern ein erstes Gefahrenbewusstsein. Allerdings erkennen Sie problematische Situationen meist zu spät, so dass oft keine Zeit zum Handeln bleibt.

Ab 8 Jahre

Etwa mit Beginn des 3. Schuljahres können Kinder Gefahren zunehmend auch schon im Vorfeld wahrnehmen. Die Möglichkeit, rechtzeitig zu reagieren, wächst. Allerdings braucht auch das Zeit. 

Ab 10 Jahre


Allmählich entwickelt sich ein vorbeugendes Gefahrenbewusstsein. Um einigermaßen sicher am Verkehr teilnehmen zu können, muss ein Kind mindestens diese Stufe erreicht haben. 


Für das unbegleitete Fahrrad- oder Rollerfahren muss ein Kind also mindestens 10 Jahre alt sein. Jedoch profitieren Kinder beim Fahrradfahren nicht von den Erfahrungen, die als Fußgänger gemacht wurden. Ein spezielles Training ist erforderlich. Beispielsweise unter Mithilfe der „rollenden Verkehrsschule“, die TEILEn e.V. bzw. Aktion Kinder-Unfallhilfe e.V. kostenlos zur Verfügung stellen. 

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